Allgemeine Hinweise zur Barrierefreiheit
Barrierefreiheit
Allgemeine Hinweise zur Barrierefreiheit
Pkw-Stellplätze für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen
Für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen stehen in der Mozartstraße am Ende der Sackgasse direkt vor dem Haupteingang des Oberlandesgerichts zwei besonders gekennzeichnete Parkplätze zur Verfügung.
Zugang zum Gebäude
Ein barrierefreier Zugang zu den Räumlichkeiten der Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg im zweiten Stock des Gebäudekomplexes, zu dem auch die Mozartstraße 5 zählt, besteht über den Haupteingang des Oberlandesgerichts Oldenburg am Richard-Wagner-Platz 1. Der Fahrstuhl zum Gebäudekomplex befindet sich davorstehend linksseitig des Eingangsportals des Oberlandesgerichts. Dort muss die Klingel betätigt werden.
Am Flurende im Erdgeschoss des Oberlandesgerichts befinden sich sowohl die Fahrstühle als auch eine barrierefreie Toilette (den Schlüssel erhalten Sie am Servicepoint am Haupteingang).