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Barrierefreiheit

Allgemeine Hinweise zur Barrierefreiheit


Pkw-Stellplätze für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen

Für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen stehen in der Mozartstraße am Ende der Sackgasse direkt vor dem Haupteingang des Oberlandesgerichts zwei besonders gekennzeichnete Parkplätze zur Verfügung.


Zugang zum Gebäude

Ein barrierefreier Zugang zu den Räumlichkeiten der Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg im zweiten Stock des Gebäudekomplexes, zu dem auch die Mozartstraße 5 zählt, besteht über den Haupteingang des Oberlandesgerichts Oldenburg am Richard-Wagner-Platz 1. Der Fahrstuhl zum Gebäudekomplex befindet sich davorstehend linksseitig des Eingangsportals des Oberlandesgerichts. Dort muss die Klingel betätigt werden.

Am Flurende im Erdgeschoss des Oberlandesgerichts befinden sich sowohl die Fahrstühle als auch eine barrierefreie Toilette (den Schlüssel erhalten Sie am Servicepoint am Haupteingang).

Allgemeine Hinweise zur Barrierefreiheit

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