Logo der Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg (zur Startseite) Niedersachsen klar Logo

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu den Aufgaben des Datenschutzbeauftragten



Eingangs weisen wir darauf hin, dass die DS-GVO gemäß Artikel 2 Abs. 2d keine Anwendung findet auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung. Soweit Behörden auf diesem Gebiet tätig werden, finden sich datenschutzrechtliche Bestimmungen im 3. Teil des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Vorrangig im Verhältnis zu diesen allgemeinen datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind jedoch fachgesetzliche Regelungen und hier insbesondere die im 8. Buch der Strafprozessordnung (StPO) niedergelegten speziellen Verfahrensvorschriften. Auf die insoweit einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen wird an dieser Stelle verwiesen.

Dies vorangestellt informieren wir Sie mit den folgenden Ausführungen über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg:


1. Tätigkeitsbereiche:

Die Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg ist die vorgesetzte Behörde der Staatsanwaltschaften Aurich, Oldenburg und Osnabrück. Sie nimmt ferner das Amt und die Aufgaben der Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht Oldenburg wahr. Daraus ergeben sich die folgenden Tätigkeitsbereiche:

a) Justizverwaltung

Zum Bereich der Justizverwaltung gehören insbesondere die Aufgabenbereiche Haushalt, Ausstattung und Räumlichkeiten, Hausrecht und Gebäudesicherheit, Dienstaufsicht, Personal, Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz, Gesetzgebungsangelegenheiten, Amtshaftung und Schadensersatzangelegenheiten.

b) Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung, Verfolgung oder Ahndung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

Daneben werden personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Straftatenverhütung oder -verfolgung im Einzelfall, einschließlich der damit zusammenhängenden Gefahrenabwehr, sowie bei der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten verarbeitet.

2. Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter:

Verantwortlicher:

Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg
Mozartstraße 5

26135 Oldenburg

E-Mail: gstol-poststelle@justiz.niedersachsen.de


Behördlicher Datenschutzbeauftragter:

Oberstaatsanwalt Christian Röhl
Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg, Mozartstraße 5, 26135 Oldenburg

Telefon: +49 (0) 441 220-4876
Telefax: +49 (0) 441 220-4886
E-Mail:
GSTOL-Datenschutzbeauftragte@justiz.niedersachsen.de

Die vertrauliche Bearbeitung der Anfragen und Eingaben an den Datenschutzbeauftragten ist gewährleistet.


3. Datenverarbeitung beim Besuch dieser Internetseite

Informationen zur allgemeinen Datenverarbeitung beim Besuch dieser Internetseite erhalten Sie in der zentralen Datenschutzerklärung in der Fußzeile ("Footer") dieses Internetauftritts.


4. Verarbeitung personenbezogener Daten bei Eingaben und Anfragen

Wir verarbeiten im Zusammenhang mit Eingaben und Anfragen ausschließlich solche Daten, die notwendig sind, um mit Ihnen zu kommunizieren und um unser Verwaltungshandeln ordnungsgemäß zu dokumentieren. Hierzu gehören insbesondere jene personenbezogenen Informationen (z. B. Name, Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse usw.), die wir unmittelbar von Ihnen selbst erhalten haben sowie die Information über den von Ihnen gewählten Kontaktweg (Brief, Telefon, E-Mail, Kontaktformular). Die Verarbeitung der Daten ist zur Wahrnehmung unserer Aufgaben erforderlich (vgl. Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DS-GVO in Verbindung mit § 3 NDSG).

Wir geben die von Ihnen erhaltenen Daten nur dann an Dritte weiter, wenn Sie ausdrücklich eingewilligt haben oder wenn wir gesetzlich oder aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung dazu verpflichtet sind. Die Aufbewahrung von Eingaben und Anfragen in elektronischer Form erfolgt - wie auch in Papierform - gemäß den für die Aufbewahrung geltenden Bestimmungen und Fristen.


5. Betroffenenrechte

Im Rahmen der Erfüllung öffentlicher Aufgaben sind wir verantwortlich für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Den Betroffenen stehen daher folgende Rechte zur Verfügung:

a) Betroffenenrechte nach der DS-GVO

- Recht auf Auskunft - Artikel 15 DS-GVO

Mit dem Recht auf Auskunft erhält der Betroffene eine umfassende Einsicht in die ihn angehenden Daten und einige andere wichtige Kriterien wie beispielsweise die Verarbeitungszwecke oder die Dauer der Speicherung. Es gelten die in § 9 NDSG geregelten Ausnahmen von diesem Recht.

- Recht auf Berichtigung - Artikel 16 DS-GVO

Das Recht auf Berichtigung beinhaltet die Möglichkeit für den Betroffenen, unrichtige ihn angehende personenbezogene Daten korrigieren zu lassen.

- Recht auf Löschung - Artikel 17 DS-GVO

Das Recht auf Löschung beinhaltet die Möglichkeit für den Betroffenen, Daten beim Verantwortlichen löschen zu lassen. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn die ihn angehenden personenbezogenen Daten nicht mehr notwendig sind, rechtswidrig verarbeitet werden oder eine diesbezügliche Einwilligung widerrufen wurde.

- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung - Artikel 18 DS-GVO

Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung beinhaltet die Möglichkeit für den Betroffenen, eine weitere Verarbeitung der ihn angehenden personenbezogenen Daten vorerst zu verhindern. Eine Einschränkung tritt vor allem in der Prüfungsphase anderer Rechtewahrnehmungen durch den Betroffenen ein.

- Recht auf Datenübertragbarkeit - Artikel 20 DS-GVO

Das Recht auf Datenübertragbarkeit beinhaltet die Möglichkeit für den Betroffenen, die ihn angehenden personenbezogenen Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format vom Verantwortlichen zu erhalten, um sie ggf. an einen anderen Verantwortlichen weiterleiten zu lassen.

- Recht auf Widerspruch - Artikel 21 DS-GVO

Das Recht auf Widerspruch beinhaltet die Möglichkeit für Betroffene, in einer besonderen Situation der weiteren Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen, soweit diese durch die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben oder öffentlicher sowie privater Interessen gerechtfertigt ist.

- Recht auf Widerruf der Einwilligung

Soweit die Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO) erfolgt, können Sie diese jederzeit für den entsprechenden Zweck widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung aufgrund Ihrer getätigten Einwilligung bleibt bis zum Eingang Ihres Widerrufs unberührt.

b) Betroffenenrechte nach StPO bzw. BDSG

Steht die Verarbeitung der Daten durch die Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg im Zusammenhang mit der Straftatenverhütung oder -verfolgung im Einzelfall, richtet sich das Recht auf Auskunft nach §§ 491, 495 StPO und § 57 BDSG, das Recht auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung nach § 58 BDSG (unter Vorbehalt spezieller Regelungen in der StPO). Ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung oder auf Datenübertragbarkeit gibt es in diesem Zusammenhang nicht. Eine nach § 51 BDSG erteilte Einwilligung kann aber jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung aufgrund der getätigten Einwilligung bleibt bis zum Eingang des Widerrufs unberührt.


6. Beschwerdemöglichkeit

Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde gegen die Datenverarbeitung der Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg an die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen zu wenden, die die datenschutzrechtliche Aufsicht über die Landesbehörden hat. Sie ist wie folgt erreichbar:

Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen

Prinzenstraße 5

30159 Hannover


E-Mail:
poststelle@lfd.niedersachsen.de


Weiterführende Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten der Landesbeauftragten für den Datenschutz (zur Internetseite der
Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen).



zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln