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Zuständigkeit


Unsere Aufgaben


Allgemein


Die Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg ist die vorgesetzte Behörde der Staatsanwaltschaften Aurich, Oldenburg und Osnabrück. Sie nimmt ferner das Amt und die Aufgaben der Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht Oldenburg wahr. Die Behördenleitung obliegt dem Generalstaatsanwalt. Als Mittelbehörde ist die Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg unmittelbar dem Niedersächsischen Justizministerium verantwortlich.


Verfahren vor dem Oberlandesgericht Oldenburg

Die Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg wirkt bei den von dem Oberlandesgericht Oldenburg zu entscheidenden Strafsachen mit. Dies geschieht vornehmlich durch Stellungnahmen und Anträge vor Entscheidungen über Revisionen gegen Strafurteile der Amts- und Landgerichte, über Rechtsbeschwerden gegen Bußgeldentscheidungen der Amtsgerichte, über die Haftfortdauer nach sechsmonatiger Untersuchungshaft sowie über Beschwerden gegen Beschlüsse der Landgerichte.

Dienstaufsicht

Im Rahmen der ihm obliegenden Fach- und Dienstaufsicht überprüft der Generalstaatsanwalt sowohl die Rechtmäßigkeit als auch die Zweckmäßigkeit des Handelns der Bediensteten in den nachgeordneten Staatsanwaltschaften, um eine einheitliche und gleichmäßige Entscheidungspraxis sicherzustellen. Dies geschieht hauptsächlich im Wege der Entscheidung über erhobene Beschwerden gegen die von den Staatsanwaltschaften verfügten Einstellungen von Ermittlungsverfahren. Daneben wird die Dienstaufsicht im Rahmen von gemeinsamen Dienstbesprechungen, anhand von Berichten der Behördenleitungen und durch Geschäftsprüfungen ausgeübt.

Verwaltung

Dem Generalstaatsanwalt stehen in den Personal- und Haushaltsangelegenheiten seines Bezirks umfassende Entscheidungs- und Mitwirkungsbefugnisse zu. Er verbindet die landgerichtlichen Staatsanwaltschaften mit dem Niedersächsischen Justizministerium. Durch seine Stellungnahmen bringt er den Sachverstand der staatsanwaltschaftlichen Praxis ein und beeinflusst rechtspolitische Entscheidungen. Neue Kooperationsformen, klare Zielvorgaben und ein modernes Qualitätsmanagement mittels Benchmarking und Organisationsberatung sorgen dafür, dass die Arbeitsabläufe im Geschäftsbereich ständig optimiert werden und auch zukünftig die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit der Behörde sichergestellt ist.


Auslieferung

International gesuchte Verdächtige und Verurteilte können an andere Staaten ausgeliefert werden. Die Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg führt das entsprechende Auslieferungsverfahren und beantragt die notwendigen Entscheidungen beim Oberlandesgericht Oldenburg. Im Verhältnis zu den Mitgliedstaaten der Europäischen Union entscheidet sie abschließend über die Auslieferung. Ansonsten bereitet sie die Entscheidung des Justizministeriums/Bundesamtes für Justiz vor.


Berufsgerichtliche Verfahren

Die Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg führt in ihrem Zuständigkeitsbereich die Ermittlungen bei Pflichtverletzungen von Rechtsanwälten, erhebt die Anschuldigung und vertritt diese im Verfahren beim Anwaltsgericht. Die Bearbeitung von und Mitwirkung in berufsgerichtlichen Verfahren gegen Steuerberater erfolgt landesweit zentral bei der Generalstaatsanwaltschaft in Celle.


Entschädigung für Strafverfolgung

Auf Antrag entscheidet die Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg über die Entschädigung für bestimmte Maßnahmen der Strafverfolgung aus ihrem Bezirk.


Zivilgerichtliche Verfahren

In Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, in denen eine Justizbehörde als Klägerin oder Beklagte betroffen ist, wird das Land Niedersachsen bisweilen von der Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg vertreten.

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